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Beate M. Wieloch: Abmahnung gegen Twitter-Nutzer
“Wir haben ein legitimes Interesse an allem, was mit dem Namen zu tun hat, und selbstverständlich beschäftigen wir uns auch mit dem Web”, sagte ein Sprecher der Stadt Mannheim dem Onlinedienst heise.de zur Unterlassungsaufforderung gegen einen Nutzer des sozialen Netzwerks Twitter, der dort seit 2007 unter dem Account “Mannheim” agiert und kürzlich abgemahnt wurde. Die Stadt Mannheim stützt ihren Anspruch auch auf ein altes Urteil zu der Internetdomain heidelberg.de. In jenem Verfahren war die Stadt Heidelberg gegen eine Person vorgegangen, die den Domainnamen heidelberg.de registriert hatte. Grundsätzlich sind Namensrechte – dazu zählen auch Städtenamen – mit besonderer Vorsicht zu genießen. Gleiches gilt für Markenrechte in Besonderem. Der Streit zwischen der Stadtverwaltung und dem Internetnutzer soll Berichten zufolge inzwischen gütig und außergerichtlich beigelegt worden sein. Demnach wird die Stadt auch weiterhin nicht über den gleichnamigen Account bei Twitter verfügen, der betroffene Nutzer wird jedoch ab sofort allen Nutzern, die seine Twitter-Meldungen via Website, Mobiltelfon, Desktopanwendung oder Widget verfolgen werden, klarstellen, dass es sich bei seinen Kurznachrichten nicht um amtliche Informationen der Stadtverwaltung handelt.
Seit Jahren greifen Presse, Funk und Fernsehen auf das Fachwissen von Rechtsanwältin Wieloch gerne zurück. Vor allem bei Verbraucherthemen.