Abmahnung erhalten?

Hat man Sie abgemahnt?

Hat man Sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert?

Rechtsanwältin Beate Wieloch im TV
Seit Jahren greifen Presse, Funk und Fernsehen auf das Fachwissen von Rechtsanwältin Wieloch gerne zurück. Vor allem bei Verbraucherthemen.
Gerne rufen wir Sie zurück!

Ihr Name (Pflichtfeld)

(Vorwahl) Rufnummer

Ihre E-Mail Adresse)

Terminwunsch für den Rückruf

Um was geht es?

1+2=? 

Artikel-Schlagworte: „Publisher“

Internetmarketing: Abmahnungsrisiko bei Werbung über Affiliate-Programme

Der erwirtschaftete jährliche Werbeumsatz für Werbebanner, Werbe-PopUps oder nun immer öfter ganze Werbefilme auf Internetseiten hat allein in Deutschland die Milliardengrenze schon lange überschritten. Der Internetkonzern Google bietet mit seinen Diensten AdSense und AdWords eine praktische Schnittstelle zwischen Werbenden (Advertiser) und Contentanbietern (Publisher), die die Werbung (z.B. Banner, Flashanimationen, Textlinks, Videoclips, Werbegrafiken,) auf ihren Internetseiten einbinden können. Daneben gibt es noch viele weitere Affiliate-Systeme, die die Anbieter von Dienstleistungen und Produkten, d.h. die Händler, mit den Affiliates in Kontakt bringen. Bekannte Affiliate-Systeme für das Internetmarketing sind beispielsweise Affili.net, Tradedoubler oder Zanox. Während vor vielen Jahren pro Klick (Pay per Click) abgerechnet wurde, haben sich heute bei der Werbung im Internet die Vergütungsmethoden “Pay per Lead” oder “Pay per Sale” weitestgehend durchgesetzt. Der Vertriebspartner (auch Publisher oder Affiliates genannnt) des Werbekunden erhält in den beiden letztgenannten Fällen nur dann eine Vergütung, wenn der Internetnutzer zu einem aktiven Tun bewegt werden konnte, sei es eine Kontaktaufnahme über die Internetseite des Werbekunden oder im besten Fall ein Vertragsschluss (z.B. Kauf). Zumeist findet Marketin im Internet über Google oder solche Affilinet-Netzwerke statt. Der Vorteil solcher Werbesysteme ist, man kann sehr viele Vertriebspartner finden, allerdings sind diese für den Werbekunden oft “anonym”, worin auch der Nachteil versteckt ist. Wenn der Werbekunde auf solche Systeme verzichtet und seine Affiliates lieber persönlich kennenlernen möchte, kann er nur selten die Massen erreichen, da man nicht tausende oder zigtausende Betreiber von Internetseiten persönlich kennen kann. 

Der Werbekunde ist natürlich daran interessiert, seine Werbung möglichst breit zu streuen, so dass sich seine Werbung auf tausenden Internetseiten wiederfindet. Er muss somit zwangsläufig tausende Affilates in seinen Marketingplan einbinden. Hier schlummert ein enormes Riskopotential mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt zu geraten und eine berechtigte Abmahnung aufgrund einer rechtswidrigen Handlung eines einzelnen Vertriebspartners (Affiliates) zu erhalten. Um die Gefahr einer Abmahnung zu minimieren, gilt es wichtige Punkte bei der Vertragsregelung mit dem Affiliate zu beachten. Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Ihre geplante Werbung im Internet. Sprechen Sie uns einfach an.